Der Minijob (538-Euro-Job): Regeln, Grenzen und Versicherungspflicht
Mehr als nur eine Aushilfe
Millionen von Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob. Seit Januar 2024 liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro pro Monat. Doch obwohl es sich um eine 'geringfügige Beschäftigung' handelt, sind Minijobber keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Sie haben fast die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Urlaub und Lohnfortzahlung
Wussten Sie, dass Minijobber einen gesetzlichen Urlaubsanspruch haben? Dieser berechnet sich nach den Arbeitstagen pro Woche. Wer beispielsweise an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage im Jahr. Auch im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen.
Die Rentenversicherungspflicht
Standardmäßig sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer zahlt einen kleinen Eigenanteil (derzeit 3,6%). Viele lassen sich von dieser Versicherung befreien, um ein paar Euro mehr auf die Hand zu bekommen. Experten raten jedoch davon ab, da man durch diesen kleinen Beitrag volle Rentenansprüche und sogar Ansprüche auf Reha-Leistungen erwirbt.
Achtung bei der Zeitgrenze
Ein Minijob definiert sich nicht nur über das Geld, sondern auch über den Mindestlohn. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro (2024) dürfen Minijobber maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten. Wer mehr arbeitet, rutscht automatisch in einen sozialversicherungspflichtigen 'Midijob'.