Rundfunkbeitrag 2026: Befreiung und neue Härtefallregelungen
Der Rundfunkbeitrag im Jahr 2026: Ein Update
Auch im Jahr 2026 bleibt der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) ein festes Element in fast jedem deutschen Haushalt. Während die Grundgebühr stabil geblieben ist, haben sich die bürokratischen Wege zur Befreiung durch die Digitalisierung vereinfacht. Doch wer ist eigentlich verpflichtet zu zahlen? Grundsätzlich gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen dort leben oder wie viele Geräte vorhanden sind.
Wer kann sich 2026 befreien lassen?
Die Befreiung ist kein Privileg, sondern ein Recht für Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Umständen. Zu den Hauptgruppen gehören:
- Empfänger von Bürgergeld: Die wichtigste Gruppe. Wer die staatliche Grundsicherung erhält, zahlt keinen Cent.
- Studierende mit BAföG: Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt und BAföG bezieht, kann sich befreien lassen.
- Menschen mit Behinderungen: Je nach Grad der Behinderung (Merkzeichen RF) ist eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung auf 6,12 Euro pro Monat möglich.
Die neue Härtefallregelung
Ein wichtiger Punkt für 2026 ist die Härtefallregelung. Wenn Ihr Einkommen den Bedarfssatz für Sozialleistungen nur knapp überschreitet (bis zu 18,36 Euro), können Sie trotzdem eine Befreiung beantragen. Dies verhindert, dass Menschen durch die Zahlung des Beitrags unter das soziale Existenzminimum rutschen.
Antragstellung: Digital und Rückwirkend
Anträge können heute vollständig online auf rundfunkbeitrag.de gestellt werden. Ein großer Vorteil: Seit den letzten Reformen ist eine Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich, sofern die Voraussetzungen (z.B. der Bescheid vom Jobcenter) bereits damals vorlagen. Senden Sie niemals Originaldokumente per Post, einfache Kopien oder Uploads genügen heute vollkommen.